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Die Neuregelung berücksichtigt nun das Wissen über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die Erkenntnisse, die durch die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen gewonnen werden konnten.

Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten Pap-Abstrichs die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln. Dies ist nun geändert worden.

Was ändert sich für welche Altersgruppe?

  • Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit Pap-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
  • Ab dem 36. Lebensjahr wird ein Pap-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle drei Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert (IGeL) und / oder alternativ mit dem Thin-Prep als moderner Krebsabstrich (IGeL) durchgeführt werden .
  • Alle fünf Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt von dieser Regelung unberührt.

Unser Angebot:

  • Wir führen die Vorsorge entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss durch.
  • Auf Wunsch erinnern wir Sie über anstehende Vorsorgen.
  • Wenn Sie weiterhin eine jährliche Pap-Untersuchung wünschen, ist dies möglich, die Kosten müssen aber als Wunschleistung (IGeL) selbst übernommen werden.

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Praxis.

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