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Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Gebärmutterhalskrebs ist die regelmäßige Teilnahme an der Krebsvorsorgeuntersuchung. Dabei wird neben dem äußeren Genitale die Oberfläche des Gebärmutterhalses mit einer Art Lupe angeschaut (einem sogenannten Kolposkop) und mit einem Wattebausch oder einer kleinen Bürste Zellen von der Gebärmutteroberfläche entnommen (Abstrich). Anschließend werden die Zellen eingefärbt (Papanicolaou-Färbung, daher: Pap-Abstrich) und unter dem Mikroskop nachuntersucht.

Wenn das Ergebnis von diesen Normalbefunden (Pap I oder II) abweicht, ist der Krebsvorsorgeabstrich „auffällig“. Es können entzündliche Veränderungen vorliegen, die dann nach entsprechender Lokalbehandlung 3–4 Monate später nochmals kontrolliert werden sollten. Liegen oberflächliche Gewebeveränderungen vor, spricht man von dem Vorliegen einer Dysplasie (Pap III D). Bei noch stärkeren Veränderungen besteht eine schwere Dysplasie (Pap IVa) oder sogar Krebsverdacht (Pap V).

Seit einigen Jahren kann man aus dem Zellabstrich auch Viren (HPV) nachweisen, die diese Veränderungen möglicherweise verursachen.

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